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Es besteht derzeit FFP2 Maskenpflicht bei allen gondelbahnen!

Erklärvideo

Covid-19 Update
Das Wichtigste auf einen Blick

Regelung für infizierte Personen:
Infizierte Personen dürfen die Wohnung verlassen, es gelten Verkehrsbeschränkungen

Kontakt

Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.  Wenden Sie sich bitte an jene Bergbahn bei der Sie die Karte gekauft haben oder kaufen wollen. 

ZUM KONTAKTFORMULAR

FAQ

Ja, jeder bekommt seine persönliche Karte mit Name und Lichtbild. Die Karte darf allerdings nicht weitergegeben werden. Auch nicht innerhalb der Familie.

Eine Familie sind Vater und/oder Mutter und deren Kinder, die im gemeinsamen Haushalt leben. Für den Bezug einer Familienkarte ist ein gültiger Familienpass, ausgestellt vom Land Tirol, Abteilung Gesellschaft und Arbeit, erforderlich Großeltern können ebenfalls eine Familienkarte erwerben; dabei ist eine Seniorenermäßigung allerdings nicht möglich. Die Familienkarte ist eine Einheit; nachträgliche Änderungen (zB Nachkauf einer verbilligten Kinderkarte) sind nicht möglich .

Genauere Informationen finden Sie hier.

Nein das ist leider nicht möglich. Alle Daten werden sofort nach der Verrechnung wieder gelöscht. Auch der Datenschutz würde das nicht zulassen.

Grundsätzlich ja, hier haben wir aber sehr genaue Richtlinien. Entscheidend ist der Rückgabetag. 

Genaue Informationen siehe hier

Es gab früher eine Gruppenermäßigung, diese wurde zugunsten Einzelner abgeschafft. Jetzt bekommt jeder diese Ermäßigung (ca.10 %) jedoch nur im Oktober.

Ja, aber es gibt bei der Sauna in Ehrwald 20 % und bei der Sauna in der Therme Ehrenberg 15 % Rabatt. Die Sauna  im Quell Alpin im Kaunertal und beim Telfer Bad sind nicht bei Tirol Regio.

Ja, es ist selbstverständlich auch möglich. Opa und/oder Oma müssen einen entsprechenden Antrag  stellen. Die Großeltern und die Enkelkinder müssen den Wohnsitz in Tirol haben und die Enkelkinder benötigen den Familienpass des Landes Tirol

Die Tirol Regio Bergbahnen können mit der gültigen Karte immer vom 1. Oktober bis 30. September – ohne zusätzliche Kosten – während der Öffnungszeiten benützt werden.

Einige Partnerbetriebe sind nur eine bestimmte Anzahl an Tagen im Jahr nutzbar oder gewähren eine Ermäßigung – das ist bei den jeweiligen Betrieben ausgewiesen.