IN ALLEN SKIGEBIETEN GILT DIE 2G REGEL und ist Voraussetzungen für den Erwerb einer Tirol Regio Card

Ein Zutritt ohne gültigem COVID-Zertifikat ist derzeit behördlich nicht möglich.

In der Wintersaison 2021/22 ist es gesetzlich verpflichtend, ein gültiges COVID-Zertfikat vorzuweisen.

2-G-Regel nicht erfüllt ?

Tirol Regio Card Inhaber welche die 2-G-Regel bei Seilbahnen nicht erfüllen können bzw. wollen, können Ihre Karte auf Kulanz bei ihrer Verkaufsstelle zurückgeben.

Diese Rückgabe ist nur solange möglich, solange die 2-G-Regelung bei Seilbahnen gilt.

Nähere Infos über die Bedingungen der Rückgabe, ist bei Ihrer Verkaufsstelle zu erfahren.

Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass bei einer Rückgabe der Regio Card eine Reaktivierung nicht mehr möglich ist.

    Gelber Impfausweis

Wer keinen QR-Code auf seinem gültigen COVID-Zertifikat hat, wendet sich bitte direkt an unsere Mitarbeiter an den Kassen. Diese können den Nachweis in deinem Impfausweis mit deinem Liftticket händisch verknüpfen.

    Hilfe bei technischen Störungen

  Gerne helfen  unsere Mitarbeiter an den        Kassen und im Bereich unserer  Zubringerbahnen während der Öffnungszeiten. Sobald Details bekannt sind werden diese hier veröffentlicht.

Für ein sicheres Freizeitvergnügen.

In unseren Parnterbetrieben gelten die allgemeinen Corona Verordnungen. Alle aktuellen Maßnahmen für Tirol finden Sie hier im Überblick.

Aliquote Rückvergütung
Tirol Regio Card 2020 - 2021

Das Angebot der Rückvergütung gilt ausschließlich für Inhaber einer Tirol Regio Card 2020-21 (bei einer Nutzung von weniger als 20 Skitagen, Sommernutzungen werden auch angerechnet, näheres siehe AGB´s).

Eine
Rückvergütung erfolgt erst nach Prüfung und immer ausschließlich durch das Seilbahnunternehmen, bei welchem die Tirol Regio Card gekauft wurde.

 

Es besteht derzeit FFP2 Maskenpflicht bei allen gondelbahnen!

Erklärvideo

Covid-19 Update
Das Wichtigste auf einen Blick

Regelung für infizierte Personen:
Infizierte Personen dürfen die Wohnung verlassen, es gelten Verkehrsbeschränkungen

Kontakt

Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.  Wenden Sie sich bitte an jene Bergbahn bei der Sie die Karte gekauft haben oder kaufen wollen. 

ZUM KONTAKTFORMULAR

FAQ

Ja, jeder bekommt seine persönliche Karte mit Name und Lichtbild. Die Karte darf allerdings nicht weitergegeben werden. Auch nicht innerhalb der Familie.

Eine Familie sind Vater und/oder Mutter und deren Kinder, die im gemeinsamen Haushalt leben. Für den Bezug einer Familienkarte ist ein gültiger Familienpass, ausgestellt vom Land Tirol, Abteilung Gesellschaft und Arbeit, erforderlich Großeltern können ebenfalls eine Familienkarte erwerben; dabei ist eine Seniorenermäßigung allerdings nicht möglich. Die Familienkarte ist eine Einheit; nachträgliche Änderungen (zB Nachkauf einer verbilligten Kinderkarte) sind nicht möglich .

Genauere Informationen finden Sie hier.

Nein das ist leider nicht möglich. Alle Daten werden sofort nach der Verrechnung wieder gelöscht. Auch der Datenschutz würde das nicht zulassen.

Grundsätzlich ja, hier haben wir aber sehr genaue Richtlinien. Entscheidend ist der Rückgabetag. 

Genaue Informationen siehe hier

Es gab früher eine Gruppenermäßigung, diese wurde zugunsten Einzelner abgeschafft. Jetzt bekommt jeder diese Ermäßigung (ca.10 %) jedoch nur im Oktober.

Ja, aber es gibt bei der Sauna in Ehrwald 20 % und bei der Sauna in der Therme Ehrenberg 15 % Rabatt. Die Sauna  im Quell Alpin im Kaunertal und beim Telfer Bad sind nicht bei Tirol Regio.

Ja, es ist selbstverständlich auch möglich. Opa und/oder Oma müssen einen entsprechenden Antrag  stellen. Die Großeltern und die Enkelkinder müssen den Wohnsitz in Tirol haben und die Enkelkinder benötigen den Familienpass des Landes Tirol

Die Tirol Regio Bergbahnen können mit der gültigen Karte immer vom 1. Oktober bis 30. September – ohne zusätzliche Kosten – während der Öffnungszeiten benützt werden.

Einige Partnerbetriebe sind nur eine bestimmte Anzahl an Tagen im Jahr nutzbar oder gewähren eine Ermäßigung – das ist bei den jeweiligen Betrieben ausgewiesen.