TIROL REGIO CARD

Informationen & Leistungen

Familienkarte

Eltern können beim Kauf einer Erwachsenenkarte nach dem Baukastensystem die Familienkarte selbst zusammenstellen. Für den Bezug einer Familienkarte ist ein gültiger Familienpass, ausgestellt vom Familienreferat des Landes Tirol, erforderlich (JUFF). Großeltern können ebenfalls eine Familienkarte erwerben; dabei ist eine Seniorenermäßigung allerdings nicht möglich. Die Familienkarte ist eine Einheit; nachträgliche Änderungen (zB Nachkauf einer verbilligten Kinderkarte) sind nicht möglich.

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In der Zeit vom 01.10. bis 31.10. ist die Tirol Regio Card zum ermäßigten Preis erhältlich, ab 01.11. gilt der Normaltarif.

Während des Gültigkeitszeitraumes (01.10. – 30.09) und den autonom durch die Partnerunternehmen festgelegten Betriebs- und Öffnungszeiten ist der Nutzer berechtigt, die jeweiligen Leistungen ohne ein zusätzliches Engelt bzw zu einem reduzierten Entgelt in Anspruch zu nehmen. Die Leistungen der Partnerunternehmen können teilweise auch nur zeitlich, örtlich oder mengenmäßig beschränkt in Anspruch genommen werden. Sonderfahrten außerhalb der gewöhnlichen Betriebszeiten, Attraktionen (zB Sommerrodelbahnen), Parkplatzgebühren, der Transport von Fahrrädern sowie von Haustieren sind nicht inkludiert. Bei Betriebssperren einzelner Partnerunternehmen besteht grundsätzlich kein Rückerstattungsanspruch. Aufgrund der Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz vor COVID19 können teilweise gewissen Einschränkungen in der Nutzungsmöglichkeit bestehen (siehe AGB).

DIE TIROL REGIO CARD IST PERSÖNLICH und wird mit Namen und einem Lichtbild ausgegeben. Für den Bezug der Tirol Regio Card ist die Vorlage eines aktuellen Lichtbildes, auf welchem die Person zweifelsfrei erkennbar ist (freies Gesicht, keine Kopfbedeckung, Skibrille etc), notwendig. Die Karte ist nicht übertragbar, dies auch nicht innerhalb der Familie.

Die Tirol Regio Card wird auf berührungslose Datenträger (Keycard) aufgespielt und bleibt im Eigentum des Kartenbesitzers.

Bei der Nutzung muss die Tirol Regio Card mitgeführt und auf Verlangen – in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis – jederzeit vorgewiesen werden.

Vergisst ein Nutzer die Tirol Regio Card, so hat er den Normaltarif des jeweiligen Schigebietes bzw. sonstigen Partnerunternehmens zu bezahlen und bekommt keine Rückerstattung.

der Tirol Regio Card ist der Nutzer verpflichtet, dies umgehend bei jener Verkaufsstelle, bei der die Tirol Regio Card erworben wurde, zu melden. Die Ausstellung einer Ersatzkarte erfolgt nur gegen Vorlage einer amtlichen Verlust-/Diebstahlsanzeige. Für die Ausstellung der Ersatzkarte sind vom Nutzer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 35,- (Kinder: € 25,-) zu entrichten. Die Ausstellung einer Ersatzkarte ist bei jener Verkaufsstelle, bei der die Tirol Regio Card erworben wurde, zu beantragen.

Bei Defekt einer Keycard kann während des Gültigkeitszeitraumes jedes Partnerunternehmen eine neue Keycard ausstellen.

Jede missbräuchliche Verwendung der Tirol Regio Card durch den Nutzer hat den sofortigen ersatzlosen Entzug der Tirol Regio Card zur Folge. Eine missbräuchliche Verwendung liegt insbesondere im Falle der Weitergabe der Tirol Regio Card an Dritte, des Erwerbes durch unrichtige Angaben über Alter etc oder wenn diese durch die Vorlage falscher Bestätigungen erschlichen wurde, vor. Im Falle der missbräuchlichen Verwendung ist der Nutzer darüber hinaus verpflichtet, eine Konventionalstrafe in der Höhe von
€ 250,– zu bezahlen, ebenso bleibt die Einbringung einer Strafanzeige vorbehalten.

Missbräulich verwendete Karten werden abgenommen und gesperrt.

Rückver­gütung

Im Falle der Schwangerschaft, eines Unfalls oder einer Krankheit mit einer Gesundheitsbeeinträchtigung von mindestens vier Wochen kann der Nutzer eine teilweise Rückvergütung des Kaufpreises der Tirol Regio Card beantragen. Details zu den Voraussetzungen, zur Beantragung und zur Höhe der Rückvergütung ergeben sich aus den AGB.

Hinter­legung Rück­vergütung
bis 30.11.2024 80% des Jahreskartentarifes
bis 31.12.2024 60% des Jahreskartentarifes
bis 31.01.2025 40% des Jahreskartentarifes
bis 28.02.2025 20% des Jahreskartentarifes
bis 31.03.2025 10% des Jahreskartentarifes

Newsletter­anmeldung

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Kontakt

Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.  Wenden Sie sich bitte an jene Bergbahn bei der Sie die Karte gekauft haben oder kaufen wollen. 

ZUM KONTAKTFORMULAR

Teilschliessung von anlagen

Bergbahnen sind infolge SCHNEEMANGEL, WITTERUNG, STURM, WIND, TECHNISCHE DEFEKTE, REPARATUREN  Vor- und Nachsaisonbetrieb genötigt, einzelne Anlagen tage- oder stundenweise außer Betrieb zu nehmen.

Weil der Kunde trotzdem die Möglichkeit hat, den Großteil der angebotenen Leistungen in Anspruch zu nehmen, steht ihm in diesem Fall kein anteiliger Rückvergütungsanspruch zu. 

FAQ

Ja, jeder bekommt seine persönliche Karte mit Name und Lichtbild. Die Karte darf allerdings nicht weitergegeben werden. Auch nicht innerhalb der Familie.

Eine Familie sind Vater und/oder Mutter und deren Kinder, die im gemeinsamen Haushalt leben. Für den Bezug einer Familienkarte ist ein gültiger Familienpass, ausgestellt vom Land Tirol, Abteilung Gesellschaft und Arbeit, oder eine gültige Haushaltsbestätigung erforderlich. Großeltern können ebenfalls eine Familienkarte erwerben. Die Familienkarte ist eine Einheit; nachträgliche Änderungen  sind nicht möglich .

Genauere Informationen finden Sie hier.

Nein das ist leider nicht möglich. Alle Daten werden sofort nach der Verrechnung wieder gelöscht. Auch der Datenschutz würde das nicht zulassen.

Grundsätzlich ja, hier haben wir aber sehr genaue Richtlinien. Entscheidend ist der Rückgabetag. 

Genaue Informationen siehe hier

Jeder bekommt im Oktober eine entsprechende Ermäßigung.

Je nach Partnerbetrieb gibt es verschiedene Ermäßigungen.

Ja, es ist selbstverständlich auch möglich. Opa und/oder Oma müssen einen entsprechenden Antrag  stellen. Informieren sie sich bitte bei der Verkaufsstelle

Die Tirol Regio Bergbahnen können mit der gültigen Karte immer vom 1. Oktober bis 30. September – ohne zusätzliche Kosten – während der Öffnungszeiten benützt werden.

Einige Partnerbetriebe sind nur eine bestimmte Anzahl an Tagen im Jahr nutzbar oder gewähren eine Ermäßigung – das ist bei den jeweiligen Betrieben ausgewiesen.

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Es besteht derzeit FFP2 Maskenpflicht bei allen gondelbahnen!

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Infizierte Personen dürfen die Wohnung verlassen, es gelten Verkehrsbeschränkungen