NEU! 8er Gondelbahn FurglerblickSkifahren | Nachtskilauf | Rodeln | Wandern
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Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Wenden Sie sich bitte an jene Bergbahn bei der Sie die Karte gekauft haben oder kaufen wollen.
Bergbahnen sind infolge SCHNEEMANGEL, WITTERUNG, STURM, WIND, TECHNISCHE DEFEKTE, REPARATUREN Vor- und Nachsaisonbetrieb genötigt, einzelne Anlagen tage- oder stundenweise außer Betrieb zu nehmen.
Weil der Kunde trotzdem die Möglichkeit hat, den Großteil der angebotenen Leistungen in Anspruch zu nehmen, steht ihm in diesem Fall kein anteiliger Rückvergütungsanspruch zu.
Ja, jeder bekommt seine persönliche Karte mit Name und Lichtbild. Die Karte darf allerdings nicht weitergegeben werden. Auch nicht innerhalb der Familie.
Eine Familie sind Vater und/oder Mutter und deren Kinder, die im gemeinsamen Haushalt leben. Für den Bezug einer Familienkarte ist ein gültiger Familienpass, ausgestellt vom Land Tirol, Abteilung Gesellschaft und Arbeit, oder eine gültige Haushaltsbestätigung erforderlich. Großeltern können ebenfalls eine Familienkarte erwerben. Die Familienkarte ist eine Einheit; nachträgliche Änderungen sind nicht möglich .
Genauere Informationen finden Sie hier.
Nein das ist leider nicht möglich. Alle Daten werden sofort nach der Verrechnung wieder gelöscht. Auch der Datenschutz würde das nicht zulassen.
Grundsätzlich ja, hier haben wir aber sehr genaue Richtlinien. Entscheidend ist der Rückgabetag.
Genaue Informationen siehe hier
Jeder bekommt im Oktober eine entsprechende Ermäßigung.
Je nach Partnerbetrieb gibt es verschiedene Ermäßigungen.
Nein, das ist leider nicht möglich.
Ja, es ist selbstverständlich auch möglich. Opa und/oder Oma müssen einen entsprechenden Antrag stellen. Informieren sie sich bitte bei der Verkaufsstelle
Die Tirol Regio Bergbahnen können mit der gültigen Karte immer vom 1. Oktober bis 30. September – ohne zusätzliche Kosten – während der Öffnungszeiten benützt werden.
Einige Partnerbetriebe sind nur eine bestimmte Anzahl an Tagen im Jahr nutzbar oder gewähren eine Ermäßigung – das ist bei den jeweiligen Betrieben ausgewiesen.
Regelung für infizierte Personen:
Infizierte Personen dürfen die Wohnung verlassen, es gelten Verkehrsbeschränkungen